Einreise nach Georgien: was 2026 wirklich verlangt wird
Seit Januar 2026 braucht jeder eine Krankenversicherung für Georgien. Kontrolliert wurde sie bei uns vor dem Abflug in Deutschland.

Foto: Johanna E.
Die Pflichtversicherung wird schon in Berlin geprüft
Wir standen am Check-in-Schalter von Georgian Airways in Berlin, die Koffer schon auf dem Band, als die Frage kam, ob wir eine Krankenversicherung für Georgien hätten. Nicht als Empfehlung. Als Bedingung dafür, dass wir das Flugzeug betreten durften.
Wir hatten eine. Was wir nicht hatten, war eine Ahnung davon, dass das eine Pflicht ist, und zwar eine ziemlich neue. Falls ihr nach Georgien fliegt, ist das der eine Punkt, den ihr vor der Abreise unbedingt klären solltet und nicht erst am Flughafen.
Bei uns hat am Ende ein Ausschnitt unserer digitalen Versicherungskarte auf dem Handy zum vorzeigen gereicht. Kein Ausdruck, keine vollständige Police, kein zweiter Blick.
Die Versicherung ist seit Januar Pflicht
Seit dem 1. Januar 2026 muss jeder Tourist, der nach Georgien einreist, eine gültige Kranken- und Unfallversicherung haben. Das steht in einer Mitteilung des georgischen Außenministeriums vom 30. Dezember 2025, Grundlage ist das georgische Gesetz über den Tourismus.
Was die Police leisten muss:
- Mindestens 30.000 Lari Deckung, das sind ungefähr 10.000 Euro.
- Sie muss den gesamten Aufenthalt abdecken, Anreise- und Abreisetag eingeschlossen.
- Sie muss auf Georgisch oder Englisch vorliegen, auf Papier oder digital.
- Der Versicherer darf im Ausland sitzen, eine deutsche Versicherung ist also in Ordnung.
- In der Police müssen Vertragsparteien, Geltungsgebiet, Zeitraum, versicherte Risiken, Deckungssummen und Prämie stehen.
Ausgenommen sind Gruppen, die für die meisten nicht in Frage kommen: Inhaber von Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen, akkreditiertes Botschaftspersonal samt Familien und Berufskraftfahrer im internationalen Verkehr.
Warum eine Reiseversicherung für uns nicht gereicht hätte
Wir hatten schon vor der Abreise eine Versicherung abgeschlossen, allerdings keine gewöhnliche Reiseversicherung, sondern eine internationale Krankenversicherung. Der Unterschied war uns vorher selbst nicht geläufig, und das ist der Grund, warum wir dieses Thema ausführlich recherchiert und uns mehrere Angebote eingeholt und verglichen haben, statt das Erstbeste zu nehmen.
Kurz gesagt: Eine Reiseversicherung ist für einen Urlaub gedacht, der ein Rückreisedatum hat. Ihr Schutz ist meistens auf ein paar Wochen begrenzt. Unsere Reise hat kein Enddatum. Aus diesem einfachen Grund haben wir eine internationale Krankenversicherung abgeschlossen, die uns 365 Tage im Jahr, in unterschiedlichen Ländern für einen unbegrenzten Zeitraum versichert.
Bei uns sind es zwei unterschiedliche Versicherungsanbieter geworden, da wir beide einen unterschiedlichen Leistungsumfang gewählt haben und in unterschiedliche Alterskategorien fallen. Wir zahlen jeder einen niedrigen dreistelligen Betrag im Monat pro Person. Eine genauere Zahl bringt euch wenig, weil sie aufgrund der genannten Faktoren bei jeder Person unterschiedlich ausfällt. Sicher ist nur: Es ist deutlich mehr als eine Urlaubspolice und deutlich weniger, als eine größere Behandlung im Ausland kosten kann.
Welches Angebot für euch passt, hängt von eurem Vorhaben, eurer Reise und individuellen Situation ab. Gerade für längere Auslandsaufenthalte lohnt es sich hier vorab genauer einen Blick drauf zu werfen. Was wir genau verglichen haben und worauf wir dabei geachtet haben, kommt in einem eigenen Beitrag.
Der Punkt, den wir vorher nirgends gelesen haben
Kontrolliert wurde die Police bei uns nicht in Georgien, sondern in Deutschland. Georgian Airways wollte sie beim Check-in sehen, bevor wir überhaupt an Bord durften.
Das dreht die Reihenfolge um, in der man das sonst plant. Wer denkt, er könne sich vor Ort umsehen und eine georgische Versicherung abschließen, kommt gar nicht so weit. Die Police muss fertig sein, bevor man in Deutschland eincheckt.
Und noch etwas ist uns dabei aufgefallen: Gezeigt haben wir nur die Versicherungskarte auf dem Handy. Die Anforderungen, die Georgien an die Police stellt, verlangen deutlich mehr, nämlich Geltungsgebiet, Zeitraum, versicherte Risiken und Deckungssummen. Auf einer Karte steht davon nichts. Bei uns hat es trotzdem gereicht, aber darauf verlassen würden wir uns nicht: Wir haben die vollständige Police seitdem offline auf dem Handy, damit sie auch ohne Netz da ist.
Ob jede Fluggesellschaft das so handhabt, wissen wir nicht, und ob in Tiflis zusätzlich kontrolliert wird, haben wir nicht erlebt. Bei uns war der Schalter in Berlin die Stelle, an der es zählte.

Wie lange man bleiben darf, und warum es dazu zwei Zahlen gibt
Deutsche brauchen für Georgien kein Visum. Über die Dauer sagen die beiden zuständigen Stellen allerdings nicht dasselbe:
- Die georgische Verordnung Nr. 255 vom 5. Juni 2015, die die Visumfreiheit regelt, nennt ein volles Jahr. Deutschland steht dort auf Position 22 der Länderliste.
- Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen 360 Tage.
Fünf Tage Unterschied, und aus den öffentlich einsehbaren Texten lässt sich nicht auflösen, welche Zahl im Zweifel gilt. Unsere Empfehlung deshalb: mit der kleineren rechnen. Wer die Frist bis auf den letzten Tag ausreizt, plant an einer Zahl entlang, über die sich zwei Behörden nicht einig sind.
Der Zähler beginnt bei jeder neuen Einreise von vorn. Das ist der Grund, warum viele, die länger bleiben, zwischendurch kurz ausreisen. Wer dauerhaft bleiben will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis, beantragt wird sie in einer Public Service Hall.
Der Personalausweis reicht
Hier lohnt es sich, nicht dem ersten Suchergebnis zu glauben. Wir haben beim Nachlesen mehrfach gefunden, der deutsche Personalausweis genüge für Georgien nicht, weil das Land außerhalb der EU liegt, und der Reisepass müsse noch sechs Monate gültig sein.
Beides stimmt nicht.
Das Auswärtige Amt führt Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und Personalausweis als zulässige Dokumente. Die georgische Verordnung nennt ausdrücklich „einen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Personalausweis“. Und zur Gültigkeit heißt es: Das Dokument muss bei der Einreise mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Keine sechs Monate.
Ausprobiert haben wir es nicht, wir sind mit dem Reisepass geflogen. Aber beide Quellen sind eindeutig, und wer nur einen Personalausweis besitzt, muss deswegen keinen Pass beantragen. Stand: 04.09.2026.
Die ersten Stunden: Bolt, Internet, Geld
Gelandet sind wir nachts um drei. Drei Dinge waren sofort nötig, und zwei davon hatten wir vorbereitet.
Vom Flughafen in die Stadt: Wir haben ein Bolt genommen, das ist die App, die hier statt Uber läuft. Für die rund 18 Kilometer in die Stadt haben wir 10,74 Euro bezahlt. Nachts um drei war das der bequemste und transparenteste Weg. Zudem hatten wir bereits in anderen Ländern schon gute Erfahrungen mit Bolt gemacht.
Internet: Wir hatten schon vor der Abreise eine eSIM bei Gomoworld gebucht, Tarif und Datenmenge lassen sich dort vorher aussuchen. Aktivieren kann man sie kurz vor dem Abflug oder nach der Landung. Wir haben es nach der Landung gemacht, und da kommt der Haken, den wir vorher nirgends gelesen haben: Zum Aktivieren braucht man Internet. Wir haben uns dafür ins kostenlose WLAN am Flughafen Tiflis eingeloggt. Danach lief es ohne Probleme.
Wir zahlen 9,89 Euro für 19 Gigabyte in 30 Tagen, mit einem Rabattcode. Regulär sind es 10,99 Euro. Wenn das Datenvolumen nicht reicht, lässt sich nachkaufen.
Geld: Am Flughafen haben wir bewusst nichts getauscht. Das haben wir erst am nächsten Tag in der Stadt gemacht, in einer Wechselstube, nachdem wir die Kurse mehrerer Läden verglichen hatten. Die Unterschiede sind groß genug, dass sich der Vergleich lohnt. Dazu steht mehr in meinem Beitrag über Marjanishvili.
Was uns überrascht hat
Das die Supermärkte rund um die Uhr geöffnet haben, auch sonntags. Nach ein paar Wochen Deutschland-Entwöhnung merkt man erst, wie sehr man seinen Einkauf sonst um Öffnungszeiten herum plant. Hier plant man ihn gar nicht.
Stand und Quellen
Alle Angaben zu Regeln und Fristen habe ich zuletzt am 4. September 2026 selbst nachgesehen.
- Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise Georgien, Seitenstand 4. September 2026
auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/georgiensicherheit-201918 - Verordnung Nr. 255 vom 5. Juni 2015, georgisches Gesetzblatt, englische Fassung
matsne.gov.ge/en/document/view/2867361 - Mitteilung des georgischen Außenministeriums vom 30. Dezember 2025 zur Versicherungspflicht
norway.mfa.gov.ge/en/news/749970
Regeln ändern sich, und dieser Beitrag altert. Vor der Buchung gehört ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amts dazu.

